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EHS2000

PSF 1509

99974 Mühlhausen

Tel.:0170 7070949

Fax.:01805 060 339 592 83

 

info@ehs2000.de

 

Allgemeine Information

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von EHS erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Vertragsabschluss

(1)In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind — auch bezüglich der Preisangaben — freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden.

(2)Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von EHS. Lehnt EHS nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

(3)Alle Vereinbarungen, die zwischen EHS und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

(4)Zum Angebot von EHS gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behält sich EHS Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen ohne Einverständnis von EHS Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden; wird der Auftrag nicht erteilt, so sind individuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.

§3 Preise und Zahlungen

(1)Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

(2)Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall zum Beispiel aufgrund eines Angebotes weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbarten und/oder tatsächlichen Liefer- oder Ausführungstermin mehr als 4 Monate, so gelten die zur Zeit der Lieferung oder Ausführung gültigen Preise. Übersteigen letztere die ursprünglich vereinbarten um mehr als 10%, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

(3)Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.

(4)Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so muss er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank errichten.

(5)Die Zahlungen werden zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die Zahlung des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet werden.

§4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

(1)Liefertermine oder — fristen bzw. Ausführungstermine oder — fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2)Ist für die Leistung die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit bzw. Ausführungszeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

(3)Bei Verzögerung infolge von

a)         Veränderung der Anforderung des Kunden,

b)         Unzureichenden Vorarbeiten des Kunden,

c)         Problemen mit Produkten Dritter,

verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

(4)Soweit EHS vertragliche Verpflichtungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für EHS keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

(5)Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§5 Abnahme

(1)Der Kunde wird die Leistungen von EHS unverzüglich abnehmen, sobald die Abnahmebereitschaft mitgeteilt worden ist.

(2)Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn EHS die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierten Mängeln verweigert.

§6 Rechte des Kunden wegen Mängeln

(1)Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen des EHS erwarten kann, leistet EHS grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig.

Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.

(2)Hat die von EHS erbrachte Werkleistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung und weist nicht eine Beschaffenheit auf die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art des Werkes erwarten kann, leistet EHS grundsätzlich Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels. Mehrfache Nachbearbeitung ist zulässig. Schlägt die Nachbearbeitung zweimal fehl, richten sich die Rechte des Kunden nach der gesetzlichen Regelung (§§ 634 BGB ff.).

(3)Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung.

§7 Haftungsbegrenzung

Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung von EHS auf den nach Art der Ware bzw. zu erbringenden Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des EHS.

§8 Eigentumsvorbehalt

(1)Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die EHS aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich EHS das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

(2)Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von EHS hinweisen und dieses unverzüglich benachrichtigen, damit EHS seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, EHS die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

(3)Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug- ‚ ist EHS berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§9 Zahlung

(1)Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis zu EURO 2000,00 in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufsquittung. Im übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an EHS oder auf ein von diesem angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.

(2)Rechnungen von EHS sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Rechnungen von Elektrohaus Schulze über gebrauchte Maschinen, Ersatzteile und Zubehör sind sofort ohne Abzug zu zahlen.

(3)Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich EHS ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

(4)EHS ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen, und wird dem Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist EHS berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(5)Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder Rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.